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Die wichtigsten Beiträge und Gebühren des DSC Wanne-Eickel – Judo e.V. auf einen Blick (Stand: 13.04.2026). Maßgeblich ist die vollständige Gebührenordnung – sie steht am Seitenende als PDF zum Download bereit.

Mitgliedsbeitrag

Beitragsartmonatlichvierteljährlich
Kind* / Arbeitslose – aktiv 8,– € 24,– €
Erwachsene – aktiv 10,– € 30,– €
Passive Mitglieder 7,– € 21,– €
2. Mitglied – Kind* / Arbeitslose, aktiv 7,– € 21,– €
2. Mitglied – Erwachsene, aktiv 9,– € 27,– €
Familie (1–2 Erwachsene + Kind/er, mind. 3 Personen) 17,– € 51,– €

* Kinder, Jugendliche, Schüler/innen, Azubis, BFD/FSJ/FÖJ und Studierende.
Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel zum 15. des jeweiligen Quartalsbeginns abgebucht; Barzahler entrichten ihn ebenfalls bis zum 15. Die Beitragshöhe legt die Jahreshauptversammlung fest.

Aufnahmegebühr

60,– €

einmalig, bar bei der Anmeldung. Passive Erwachsene zahlen keine Aufnahmegebühr. Bei Vereinswechsel mit gültigem Judopass nur 30,– €.

Verbandsbeitrag NWJV

jährlich, Einzug in der Regel zum 01.01.

Aktive Judoka: 22,– € / Jahr
Passive & Nicht-Judoka: 4,– € / Jahr

Kyu-Prüfungsgebühr

8. Kyu (Weiß-Gelb): 15,– €
ab 7. Kyu (ab Gelbgurt): 25,– €

bar, spätestens eine Woche vor der Prüfung.

Bildung & Teilhabe

10,– €

monatlicher Gesamtbeitrag über das Teilhabepaket (Vereinsbeitrag, anteiliger NWJV-Beitrag & Verwaltung), direkt mit der städtischen Stelle abgerechnet.

Bankverbindung

Deutscher Sport-Club Wanne-Eickel Judo e.V.
Herner Sparkasse
IBAN: DE08 4325 0030 0013 0098 24
BIC: WELADED1HRN

Weitere Gebühren & Hinweise
Mahnverfahren
Zahlungserinnerung 3,– € · Mahnung 4,– €. Die Kosten eines anschließenden gerichtlichen Mahnverfahrens trägt das Mitglied.
Judo-Pass
Zustellung per Post auf Risiko des Mitglieds zzgl. Zustell- und Verwaltungsgebühr (3,– €). Neubeschaffung bei selbst verschuldetem Verlust: 30,– €.
Judomatten – Beteiligung bei Neuanschaffung (pro Familie)
1. aktives Mitglied 10,– € · 2. Mitglied 6,– € · 3. Mitglied 4,– € · ab dem 4. aktiven Mitglied 0,– €.
Meldegeld
Bei Einzelmeisterschaften und -turnieren grundsätzlich selbst zu tragen. Ab bestimmten Qualifikationsebenen (NRW) sowie für Mannschaften übernimmt der Verein das Meldegeld.
Sonstige Kosten
Unnötig verursachte Kosten (z. B. nicht eingelöste Lastschriften) und selbst verschuldete Adressnachforschungen trägt das Mitglied.
Kündigung
Kündigungsfrist siehe Satzung.

📄 Vollständige Gebührenordnung (PDF)