Beim Judosafari-Wochenende vor den Sommerferien absolvierten die Kinder nicht nur die Disziplinen des Safari-Wettbewerbs, sondern auch die des offiziellen Deutschen Sportabzeichens. In diesem Jahr haben von über 40 Teilnehmern der Judosafari die beachtliche Zahl von 33 Kindern bereits die Anforderungen ihrer Altersklasse für das Sportabzeichen erfüllt, zumindest fast. Um das Abzeichen in Bronze, Silber oder Gold endgültig erhalten zu können, muss nun nur noch ein Schwimmnachweis erbracht werden.
Also los, Kids: Diesen kleinen Schritt schafft ihr auch noch! Der Nachweis der Schwimmfähigkeit kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, und da im Moment noch Ferien sind, das Wetter stimmt und bestimmt einige noch ein Freibad besuchen werden, könnt ihr euch bereits jetzt schon darum kümmern. Die Bademeister können die Abnahme vornehmen, oder ihr nutzt die Abnahmezeiten des Stadtsportbundes Herne (siehe www.ssb-herne.de). Unter weiter  lesen findet ihr die Bedingungen, hier das Formblatt für den Schwimmnachweis.
Natürlich können die Kinder, die einzelne Disziplinen des Sportabzeichens bei den leichtathletischen Überprüfungen während der Judosafari noch nicht erfolgreich absolviert haben, dies nachholen, z.B. bei der Sportabzeichen-Abnahme montags im Stadion im Sportpark oder ggf. als Schwimmdisziplin (siehe Sportabzeichen-Bedingungen).
Die Nachweise über die Schwimmfähigkeit und nachgeholte Disziplinen gebt ihr bitte nach den Ferien beim Training Christoph Ganswind oder dem/r leitenden Übungsleiter/in.

 

Als Schwimmnachweis für das Sportabzeichen ist eine der nachfolgend genannten Leistungen zu erbringen.
- für alle: 25 m in der geforderten Zeit in der Gruppe „Schnelligkeit“ des Sportabzeichens
- j ünger als 12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung)
- j ünger als 12 Jahre: Nachweis des „Deutschen Jugendschwimmabzeichens“ ab Bronze
- ä lter als 12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung)
- älter als 12 Jahre: 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss
- ä lter als 12 Jahre: Vorlage des „Deutschen Jugendschwimmabzeichens“ in Gold, des „Deutschen Schwimmabzeichens“ bzw. des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB
Der Nachweis kann rückwirkend (vom laufenden Jahr) fünf Jahre (bei Erwachsenen) durch Vorlage einer Urkunde oder Prüfkarte anerkannt werden; bei Kindern und Jugendlichen genügt ein einmaliger Nachweis.