Alle Judoka müssen aus Versicherheitsgründen einen Auslandsstart beim Verband melden. Dies erfolgt über den Verein beim NWJV-Leistungssportkoordinator, und zwar zum Zeitpunkt der Meldung, also vor dem Wettkampf. Kaderathleten/innen und auch übrigen Judoka, die bei Deutschen Meisterschaften und im Ausland starten, müssen eine Anti-Doping-Vereinbarung unterzeichnen. Beide Regelungen, die seit geraumer Zeit bzw. seit langem bestehen, sind noch einmal in einer aktuellen Meldung des NWJV veröffentlicht und unter diesem Link nachzulesen.