Die wichtigsten Beiträge und Gebühren des DSC Wanne-Eickel – Judo e.V. auf einen Blick (Stand: 13.04.2026). Maßgeblich ist die vollständige Gebührenordnung – sie steht am Seitenende als PDF zum Download bereit.
Mitgliedsbeitrag
| Beitragsart | monatlich | vierteljährlich |
|---|---|---|
| Kind* / Arbeitslose – aktiv | 8,– € | 24,– € |
| Erwachsene – aktiv | 10,– € | 30,– € |
| Passive Mitglieder | 7,– € | 21,– € |
| 2. Mitglied – Kind* / Arbeitslose, aktiv | 7,– € | 21,– € |
| 2. Mitglied – Erwachsene, aktiv | 9,– € | 27,– € |
| Familie (1–2 Erwachsene + Kind/er, mind. 3 Personen) | 17,– € | 51,– € |
* Kinder, Jugendliche, Schüler/innen, Azubis, BFD/FSJ/FÖJ und Studierende.
Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel zum 15. des jeweiligen Quartalsbeginns abgebucht; Barzahler entrichten ihn ebenfalls bis zum 15. Die Beitragshöhe legt die Jahreshauptversammlung fest.
Aufnahmegebühr
60,– €
einmalig, bar bei der Anmeldung. Passive Erwachsene zahlen keine Aufnahmegebühr. Bei Vereinswechsel mit gültigem Judopass nur 30,– €.
Verbandsbeitrag NWJV
jährlich, Einzug in der Regel zum 01.01.
Aktive Judoka: 22,– € / Jahr
Passive & Nicht-Judoka: 4,– € / Jahr
Kyu-Prüfungsgebühr
8. Kyu (Weiß-Gelb): 15,– €
ab 7. Kyu (ab Gelbgurt): 25,– €
bar, spätestens eine Woche vor der Prüfung.
Bildung & Teilhabe
10,– €
monatlicher Gesamtbeitrag über das Teilhabepaket (Vereinsbeitrag, anteiliger NWJV-Beitrag & Verwaltung), direkt mit der städtischen Stelle abgerechnet.
Bankverbindung
Deutscher Sport-Club Wanne-Eickel Judo e.V.
Herner Sparkasse
IBAN: DE08 4325 0030 0013 0098 24
BIC: WELADED1HRN
Weitere Gebühren & Hinweise
- Mahnverfahren
- Zahlungserinnerung 3,– € · Mahnung 4,– €. Die Kosten eines anschließenden gerichtlichen Mahnverfahrens trägt das Mitglied.
- Judo-Pass
- Zustellung per Post auf Risiko des Mitglieds zzgl. Zustell- und Verwaltungsgebühr (3,– €). Neubeschaffung bei selbst verschuldetem Verlust: 30,– €.
- Judomatten – Beteiligung bei Neuanschaffung (pro Familie)
- 1. aktives Mitglied 10,– € · 2. Mitglied 6,– € · 3. Mitglied 4,– € · ab dem 4. aktiven Mitglied 0,– €.
- Meldegeld
- Bei Einzelmeisterschaften und -turnieren grundsätzlich selbst zu tragen. Ab bestimmten Qualifikationsebenen (NRW) sowie für Mannschaften übernimmt der Verein das Meldegeld.
- Sonstige Kosten
- Unnötig verursachte Kosten (z. B. nicht eingelöste Lastschriften) und selbst verschuldete Adressnachforschungen trägt das Mitglied.
- Kündigung
- Kündigungsfrist siehe Satzung.