Wir freuen uns, wieder gemeinsam Sport treiben zu dürfen und wollen natürlich, dass alle dabei gesund bleiben.
Daher halten wir uns konsequent an die AH(A)+L- und 3G-/2G- bzw. 3G+/2G+-Regel, d.h.
Abstand halten, Hygienemaßnahmen einhalten, medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) tragen für Zuschauer in der Sporthalle und regelmäßiges Lüften
sowie Teilnahme und Zuschauen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (an einer anerkannten Teststelle und natürlich negativ, aktuell = höchstens 24 Stunden, am Sonntag höchstens 48 Stunden alt).

Ab dem 24.11.2021 gilt gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung ab dem 16. Lebensjahr die 2G-Regel, das heißt, dass nur noch Geimpfte und Genesene am Sportbetrieb aktiv teilnehmen oder zuschauen können.
Ab dem 04.12.2021 ist die 2G-Regel dahingehend gelockert, dass für 16. und 17. jährige Schüler/innen bsi Mitte/Ende Januar weiterhin die 3G-Regel gilt.

Bis zum 15. Lebensjahr gilt generell weiterhin die 3G+-Regel, also Teilnahme für Geimpfte, Genese und Getestete mit aktuellem Testnachweis (s.u.).

Ab dem 28.12.2022 gilt im Freizeitsport die 2G+-Regel.

Unsere Sportart Judo, die mit viel Körperkontakt verbunden ist, wollen wir ohne Bedenken ausüben.
Da wir die Anwesenheit in der Schule und Teilnahme am Coronatest am Trainingstag und am Tag davor nicht voraussetzen können, bitten wir neben den Erwachsenen (Sportler.innen sowie Eltern und Gäste) auch unsere Kinder und Jugendliche um einen aktuellen GGG-Nachweis, am besten über einen Impf- oder Genesennachweis oder den Nachweis über einen negativen Coronatest innerhalb der letzten 24 (bzw. sonntags 48) Stunden (z.B. mit einer Bescheinigung der Schule/Lehrkraft über den schulischen Pflichttest, der montags, mittwoch und freitags durchgeführt wird), zur Not über einen Selbsttest vor Ort.
Aus Sicherheitsgründen ist zudem bei akuten Erkältungsymptomen und ohne negativem Coronatest vom selben Tag zur Trainingsteilnahme ein Selbsttest vor Ort notwendig.

NWJV-Corona-Schutzregelung ab dem 24.11.2021: Für alle NWJV-Maßnahmen gilt 2G+, das heißt Teilnahme, Mitarbeit und Zuschauen nur für Geimpfte und Genese, die zusätzlich einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.

Veraltete NWJV-Regelungen: Bei NWJV-Maßnahmen sind die aktuellen NWJV-Corona-Schutzbestimmungen einzuhalten, bei DJB-Maßnahmen (WdEM, DEM, BoT ...) die DJB-Regelungen.
Stand 17.11.2021: Der NWJV hat ab sofort für alle seine Veranstaltungen eine 3G+Regel eingeführt.
Diese gilt ab sofort auch für den Braungurtlehrgang donnerstags von 18-20 Uhr in der Sporthalle an der Dr.-C.-Otto Str. in Bochum-Linden. Dies bedeutet, dass ALLE PERSONEN, die Zugang zur Halle erhalten möchten, einen aktuellen Schnelltest/Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen müssen, unabhängig vom Impfstatus. Schülerinnen und Schüler (unter 16 Jahren) gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren muss ein Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden. Tests für eine Selbsttestung unter Aufsicht sind, falls notwendig, vorhanden.